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WGLi-Umschau | 3-2021 11
Der Schaden kann schnell groß sein
Eine Haftplicht- und Hausratversicherung bietet Schutz in vielen Lebenslagen
Viele Mieter ziehen den trügerischen Schluss, dass bei Schäden in der Wohnung durch Gefahren wie
Leitungswasser oder Feuer der Vermieter haftet. Die Gebäudeversicherung kommt jedoch nur für
Gebäudeschäden auf, Schäden am Mietereigentum sind darüber nicht versichert. Wir appellieren
daher an alle WGLi-Mitglieder, unbedingt eine Hausratversicherung, idealerweise auch eine private
Haftpflichtversicherung abzuschließen.
©cmeyhoff/ adobe.stock.com
„Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wich- den an mietereigenen Gegenständen, verursacht Eine unabhängige
tigsten Versicherungen, da sie gegen Schäden absi- durch Einbruchdiebstahl, durch Leitungswasser – Beratung bietet die
chert, die Sie oder Ihre Familie anderen durch Unacht- wenn beispielsweise der Waschmaschinenschlauch Verbraucherschutzzentrale
samkeit oder Leichtsinn zufügen“, informiert Silke platzt oder durch einen Brand. Berlin.
Utech, in der WGLi unter anderen für Versicherungen
im Rechtsbereich zuständig. Vom Rotweinfleck auf „Die zu wählende Versicherungssumme sollte sich am Weitere Informationen gibt
dem Teppich des Nachbarn bis hin zu einem fahrlässig Wert der zu versichernden Gegenstände orientieren. es unter www.verbraucher-
verursachten Wohnungsbrand: Die Schäden können Zumeist wird als allgemeiner Richtwert eine Summe schutzzentrale-berlin.de.
oft verheerend sein und die Schadenersatzforde- von rund 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche he-
rungen schnell im mehrstelligen Bereich liegen. Eine rangezogen“, informiert die WGLi-Mitarbeiterin.
Haftpflichtversicherung gleicht diese Forderungen
aus oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Bitte achten Sie beim Abschluss der Hausratversiche-
rung auch auf Besonderheiten: „Viele WGLi-Häuser
„Noch mehr raten wir unseren Mitgliedern, eine haben innenliegende Regenfallrohre. Schäden durch
Hausratversicherung abzuschließen“, sagt Silke Utech. Regenwasser sind in der Regel nicht über die Haus-
Denn ist durch Eintritt einer versicherten Gefahr ein ratversicherung abgedeckt. Treffen Sie hierzu bitte
Schaden an der Wohnungseinrichtung entstanden, gegebenenfalls eine gesonderte Absprache mit Ihrem
kommt diese für den finanziellen Schaden zum Wie- Versicherer“, rät Silke Utech. Weitergehende Informa-
derbeschaffungswert auf. Darunter sind etwa Schä- tionen hierzu erhalten Sie auch bei Ihrem WGLi-Team.
WENN DER RAUCHWARNMELDER ALARM SCHLÄGT
Auch besorgte Nachbarn können durch Feuerwehrruf Hilfe leisten
Ist aus der Wohnung eines Nachbarn ein von einem Rauchwarnmelder ausgehender lauter und dauer-
haft anhaltender Alarmton zu hören, sollte schnell gehandelt werden:
Designed by Freepik 112 „Zunächst sollten Sie als Nachbar an der betreffenden Wohnungstür klopfen, klingeln
und den Namen des Nachbarn rufen. Öffnet niemand, rufen Sie bitte umgehend die
Feuerwehr unter 112“, sagt Kevin Bartke vom Pressedienst der Berliner Feuerwehr.
„Gehen Sie umgehend in Ihre Wohnung und schließen Sie die Wohnungstür hinter
sich. In Ihrer Wohnung sind Sie sicher. Bleiben Sie erreichbar.“
Der Feuerwehreinsatz muss nicht bezahlt werden. Das gilt auch bei einem Fehlalarm.