Veralteter Browser festgestellt

Sie verwenden einen alten Internet Explorer. Bitte aktualisieren Sie auf einen neueren Browser Ihrer Wahl, bspw. Microsoft Edge, Chrome, Firefox, Safari oder einen Anderen. Mit einem alten Browser haben Sie nicht das beste Surferlebnis und wir können nicht sicherstellen, dass alle Seiteninhalte korrekt geladen und transportiert werden.

© New Africa / stock.adobe.com

Soforthilfe des Bundes für den Dezember 2022

Eine vom Bund finanzierte Entlastung erhalten Verbraucher und damit alle wohnenden WGLi-Mitglieder für den Dezember 2022 auf Grundlage des kürzlich vom Gesetzgeber beschlossenen „Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes“ (EWSG). Die WGLi Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg eG wird diese Entlastung als Gutschrift in vollem Umfang im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 an die WGLi-Mitglieder weitergeben und zur Nachvollziehbarkeit gesondert ausweisen. Die Betriebskostenabrechnung des Jahres 2022 erhalten die WGLi-Mitglieder, wie gewohnt, ab Mitte des Jahres 2023.

Das EWSG trat erst Mitte November 2022 in Kraft. Diesem Gesetz zufolge werden die Erdgas- beziehungsweise Wärmelieferanten den Verbrauchern einen einmaligen Entlastungsbetrag für den Monat Dezember 2022 gutschreiben. Diese Gutschrift wird nach einer vom Gesetzgeber vorgegebenen Formel berechnet. Sie soll den Preisanstieg für Wärmeenergie des Abrechnungsjahres 2022 dämpfen, wird ihn voraussichtlich jedoch nicht vollständig auffangen können.

Um Nachzahlungen insgesamt abzusenken, hat die WGLi bei allen ihren wohnenden Mitgliedern die Vorauszahlungen für die Wärmeenergiekosten bereits ab Juni 2022 erhöht. Die damit verbundene Absenkung der Nachzahlung geht teilweise verloren, sofern sich Mieter ihren Erhöhungsbeitrag einmalig für den Dezember 2022 erstatten lassen. Eine solche Erstattungsmöglichkeit räumt das EWSG den Mietern ein. Im Frühjahr nächsten Jahres soll die geplante Energiepreisbremse in Kraft treten und voraussichtlich rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 gelten.

Weitere Informationen für Mieter zum EWSG und dem Dezember-Abschlag für Gas und Wärme des Jahres 2022 gibt es beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter bmwk.de.