Page 13 - Umschau_2018_4_fb
P. 13
WGLi-Umschau | 4-2018 13
2019 mitbestimmen seits wollen die Investoren eine entsprechende Divi- Grafik Menschen©Leremy / shutterstock
dende, also eine Kapitalausschüttung oder Kursstei- Grafik Wahlurne©Popular Vectors / shutterstock
2019 beginnen die Vorbereitungen für die gerung. In der Kapitalgesellschaft ist der Interessen-
neue Wahlperiode der Vertreterversamm- konflikt also schon angelegt. Diesen Konflikt gibt es in
lung, die 2020 zu Ende geht. Am Anfang der Genossenschaft nicht: Die Anteilseigner sind hier
der Wahlperiode steht die Bildung des gleichzeitig die Kunden – in der Genossenschaft wer-
Wahlvorstandes. Er schafft die Grundlagen den sie Nutzer oder Mieter genannt. Die Juristen nen-
für die Wahl der Vertreterversammlung. nen das das „Identitätsprinzip“. Die Mitglieder organi-
sieren ihren Geschäftsbetrieb selbst – und zwar nach
Kandidieren Sie für den den Grundsätzen der Selbsthilfe, der Selbstverwal-
Wahlvorstand! tung und der Selbstverantwortung. Jeder, der in der
Genossenschaft ein Amt hat, sei es als Vorstand, als
Der Wahlvorstand … Aufsichtsrat oder als Vertreter, muss Mitglied der Ge-
nossenschaft sein. Das ist bei anderen Gesellschaften
… hat die Aufgabe, die Wahl der Vertreter wie der Aktiengesellschaft oder den Gesellschaf-
vorzubereiten. Er sorgt damit für die gesetz- ten mit beschränkter Haftung (GmbH, Anmerk. d.
liche Ordnungsmäßigkeit und Gültigkeit der Red.), nicht der Fall. Die Interessen des Vorstandes,
Wahl. des Aufsichtsrates und der Vertreter gehen mit den
Interessen aller anderen Mitglieder einer Genossen-
… setzt sich zusammen aus fünf Genossen- schaft konform.
schaftsmitgliedern, einem Mitglied des Auf- Erinnern Sie sich bitte: Noch vor einiger Zeit haben
sichtsrates und einem Mitglied des Vorstandes. selbst große Kommunalgesellschaften ihre Woh-
Er bleibt längstens fünf Jahre im Amt. nungsbestände an den Meistbietenden verkauft. Die
Städte hatten nichts mehr in den Kassen und haben
… interessiert mich, ich habe aber keine das Tafelsilber feilgeboten. Das hat auch Berlin ge-
Erfahrung! tan. Mittlerweile sieht die Politik ein: Es gibt Dinge,
Jedes Mitglied der WGLi kann für die Mitglied- die muss man vorhalten, weil sie Bedingung für ein
schaft im Wahlvorstand kandidieren. Die WGLi anständiges Leben sind. Eine Wohnung gehört dazu.
begleitet Sie bei der Erfüllung aller Aufgaben,
damit Sie so effektiv wie möglich Ihr Ehrenamt Inwieweit bietet eine Genossenschaft
wahrnehmen können, ohne sich zeitlich zu stark hier mehr Sicherheit trotz des politischen
einzubinden. Der Wahlvorstand wird tatkräf- Umdenkens?
tig von der WGLi-Verwaltung unterstützt. Hier Genossenschaften sind ein stabilisierendes Element
gelten das Genossenschaftsgesetz, die Satzung in der Wohnungswirtschaft, obwohl die GmbH ganz
und die Wahlordnung der WGLi Wohnungsge- allgemein die in Deutschland am weitesten verbrei-
nossenschaft Lichtenberg eG. tete Rechtsform ist. Das Genossenschaftsmodell
hat den Gesellschaften gegenüber aber einen ent-
Nutzen Sie Ihr Mitbestimmungsrecht! scheidenden Vorteil: Eine Genossenschaft ist eine
Im Januar 2019 erhalten Sie per Hauspost Versammlung von Gleichen. Jedes Mitglied in einer
mit einer „WGLi-Information” einen detail- Genossenschaft hat eine Stimme. Und jeder Vertre-
lierten Aufruf zur Kandidatur. ter hat eine Stimme. Es gibt also nicht Vertreter oder
Individuelle Fragen richten Sie gerne an Mitglieder unterschiedlicher Rechte.
Marita Knibbiche aus dem WGLi-Bereich Das Stimmrecht in einer Aktiengesellschaft richtet
„Recht und Grundsatzfragen” unter Te- sich dagegen nach der Höhe der Kapitalanteile. Bei
lefon: 97 000-300 oder unter der E-Mail- der Genossenschaft gilt: Egal, wie viele Anteile ein
Adresse: marita.knibbiche@wgli.de. Genossenschaftsmitglied hält, so hat es doch nur
eine Stimme. Die Genossenschaft ist damit die einzi-
ge übernahmeresistente Rechtsform in Deutschland.
Zur Person: Prof. Dr. Jürgen Keßler ist Direktor des Forschungsinstituts für
deutsches und europäisches Genossenschafts- und Immobilienwirtschaftsrecht
an der Lichtenberger Hochschule für Technik und Wirtschaft.
Er ist Mitglied im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss. Der Ausschuss
berät Interessengruppen und Sozialpartner bei EU-Gesetzesvorschlägen.
Daneben ist er Honorarprofessor an der TU Berlin, der Kuban Universität
Krasnodar (Russische Föderation) und hat eine Stiftungsprofessur für Wohnungs-
genossenschaften und genossenschaftliches Prüfungswesen an der EBZ Business
School in Bochum inne.