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WGLi-Umschau | 3-2020  9

Pflegegeld: Nimmt der Pflegebedürftige keine Sachleistung, also keinen Pflegedienst in An-
spruch, kann er auf Pflegegeld zurückgreifen. Den Geldbetrag überweist die Pflegekasse auf das
Bankkonto des Betroffenen. Über das Geld kann derjenige frei verfügen, indem er zum Beispiel
eine eigene Hauswirtschaftshilfe organisiert oder seinem Nachbarn, der Einkäufe für ihn erledigt,
die damit entstandenen Unkosten erstattet. Ein Rechnungsnachweis muss gegenüber der Pfle-
gekasse nicht erbracht werden.

Wann bin ich pflegebedürftig? Pflegebedürftig bin ich dann, wenn ich viele Dinge in mei-
nem Tagesablauf dauerhaft nicht mehr selbstständig machen kann. Das trifft dann zu, wenn
ich körperlich oder seelisch erkrankt bin. Auch eine geistige oder körperliche Behinderung zählt
dazu. Ich bin darauf angewiesen, dass mir eine andere Person hilft - beispielsweise bei der Kör-
perpflege, beim Essen, im Haushalt, aber auch bei der Gestaltung meiner sozialen Kontakte. Um
solche Hilfen, etwa durch einen Pflegedienst, bezahlen zu können, muss ich einen Antrag auf
einen sogenannten Pflegegrad bei der Pflegekasse stellen. Dieser wird durch einen Gutachter bei
einem Hausbesuch ermittelt, das Ergebnis wird mir von der Pflegekasse schriftlich mitgeteilt. Bei
Unstimmigkeiten kann ich dem Gutachten widersprechen.

         Unser Team Soziales berät Sie gerne zu wohnraumanpassenden Maßnahmen:
Anne Buch-Graf und Bernhard Polifke beantworten Ihre Fragen unter Tel.: 97 000 442/-438.

Kostenlose Vorträge zum Thema Pflege
exklusiv für WGLi-Mitglieder:

Thema:	  Patientenverfügung und Vorsorgevoll-                            Eine komplette Übersicht zu allen
         macht/Malteser Hilfsdienst gGmbH                         Behörden im Bezirk Lichtenberg sowie
                                                                    zu Angeboten rund um Familie, Seni-
Zeit:	   21. Oktober 2020, 16.00 bis 17.30 Uhr                     oren, Kultur, Wirtschaft, Bauen, Natur
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Ort:	    Nachbarschaftstreff „Quatschtrommel“,                      Broschüre „Lichtenberg vielfältig und
         Erich-Kuttner-Str. 31 B, 10369 Berlin                   familienfreundlich“ des Apercu Verlags,
                                                                 herausgegeben in Zusammenarbeit mit
Anmeldung:	 Bitte bis zum 19. Oktober beim
                   Team SW unter 97 000 438/-442.                   dem Bezirksamt
                                                                         Lichtenberg.
Thema:	Betreuungsrecht/Betreuungswerk
                   Berlin, KBW e.V.                                        Sie haben
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Zeit:	   4. November 2020, 16.00 bis 17.30 Uhr
                                                                        kostenlosen
Ort:	    Nachbarschaftstreff „Quatschtrommel“,                           Broschüre?
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                                                                Ihren Hausmeister
Anmeldung:	 Bitte bis zum 3. November beim                        an! Den Kontakt
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Für beide Veranstaltungen gilt eine begrenzte Teilnehmerzahl.
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