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WGLi-Umschau | 3-2020 9
Pflegegeld: Nimmt der Pflegebedürftige keine Sachleistung, also keinen Pflegedienst in An-
spruch, kann er auf Pflegegeld zurückgreifen. Den Geldbetrag überweist die Pflegekasse auf das
Bankkonto des Betroffenen. Über das Geld kann derjenige frei verfügen, indem er zum Beispiel
eine eigene Hauswirtschaftshilfe organisiert oder seinem Nachbarn, der Einkäufe für ihn erledigt,
die damit entstandenen Unkosten erstattet. Ein Rechnungsnachweis muss gegenüber der Pfle-
gekasse nicht erbracht werden.
Wann bin ich pflegebedürftig? Pflegebedürftig bin ich dann, wenn ich viele Dinge in mei-
nem Tagesablauf dauerhaft nicht mehr selbstständig machen kann. Das trifft dann zu, wenn
ich körperlich oder seelisch erkrankt bin. Auch eine geistige oder körperliche Behinderung zählt
dazu. Ich bin darauf angewiesen, dass mir eine andere Person hilft - beispielsweise bei der Kör-
perpflege, beim Essen, im Haushalt, aber auch bei der Gestaltung meiner sozialen Kontakte. Um
solche Hilfen, etwa durch einen Pflegedienst, bezahlen zu können, muss ich einen Antrag auf
einen sogenannten Pflegegrad bei der Pflegekasse stellen. Dieser wird durch einen Gutachter bei
einem Hausbesuch ermittelt, das Ergebnis wird mir von der Pflegekasse schriftlich mitgeteilt. Bei
Unstimmigkeiten kann ich dem Gutachten widersprechen.
Unser Team Soziales berät Sie gerne zu wohnraumanpassenden Maßnahmen:
Anne Buch-Graf und Bernhard Polifke beantworten Ihre Fragen unter Tel.: 97 000 442/-438.
Kostenlose Vorträge zum Thema Pflege
exklusiv für WGLi-Mitglieder:
Thema: Patientenverfügung und Vorsorgevoll- Eine komplette Übersicht zu allen
macht/Malteser Hilfsdienst gGmbH Behörden im Bezirk Lichtenberg sowie
zu Angeboten rund um Familie, Seni-
Zeit: 21. Oktober 2020, 16.00 bis 17.30 Uhr oren, Kultur, Wirtschaft, Bauen, Natur
und Politik finden Sie in der aktuellen
Ort: Nachbarschaftstreff „Quatschtrommel“, Broschüre „Lichtenberg vielfältig und
Erich-Kuttner-Str. 31 B, 10369 Berlin familienfreundlich“ des Apercu Verlags,
herausgegeben in Zusammenarbeit mit
Anmeldung: Bitte bis zum 19. Oktober beim
Team SW unter 97 000 438/-442. dem Bezirksamt
Lichtenberg.
Thema: Betreuungsrecht/Betreuungswerk
Berlin, KBW e.V. Sie haben
Interesse an einer
Zeit: 4. November 2020, 16.00 bis 17.30 Uhr
kostenlosen
Ort: Nachbarschaftstreff „Quatschtrommel“, Broschüre?
Erich-Kuttner-Str. 31 B, 10369 Berlin Sprechen Sie gerne
Ihren Hausmeister
Anmeldung: Bitte bis zum 3. November beim an! Den Kontakt
Team SW unter 97 000 438/-442. finden Sie auf
dem jeweiligen
Aushang in Ihrem
Treppenhaus.
Für beide Veranstaltungen gilt eine begrenzte Teilnehmerzahl.