Page 8 - Umschau_2020_3_web
P. 8
8 WGLi-Umschau | 3-2020
Und plötzlich geht’s nicht mehr
Thema Pflege: Selten sind Angehörige und Betroffene vorbereitet
Egal ob ein plötzlicher Schlaganfall oder eine sich anbahnende Demenz: Viele Angehörige und Be-
troffene sehen sich mit dem Thema „Pflege“ erst konfrontiert, wenn die Situation akut wird. Der
Pflegestützpunkt Lichtenberg ist eine der neutralen und kostenlosen Beratungsstellen, um sich
im Dickicht der Anträge und Regelungen zurechtzufinden – und ein bewährter Partner der WGLi.
Veronika Vahrenhorst, Frau Vahrenhorst, als Familie steht man pötzlich müssen Betroffene auf sämtliche Einkünfte des Pflege-
Leiterin des Pflegestütz- vor einer ganzen Reihe von Entscheidungen, bedürftigen und dessen Ehepartner – auch das ange-
punktes Lichtenberg. wenn die Mutter, der Vater oder die Kinder pfle- sparte Vermögen – zugreifen. Es gibt jedoch Schonbe-
gebedürftig werden. Wer kann hier helfen? träge. Reichen die finanziellen Mittel nicht aus, kann
Pflegestützpunkt Wenn der Betroffene im Krankenhaus liegt, ist der Sozialhilfe beantragt werden. Auch zu diesen Themen
Lichtenberg Sozialdienst im Krankenhaus DIE erste Anlaufstelle, beraten wir. Und wir stehen in enger Zusammenarbeit
Einbecker Straße 85 wenn es um alle Fragen rund um die Versorgung nach mit dem Bezirksamt und können zwischen Betroffenen
10315 Berlin dem Krankenhausaufenthalt geht. Die Pflegekasse und Amt vermitteln.
Telefon: 9831 763-0 des Betroffenen, die immer in der jeweiligen Kran-
Diese Berater sind für Sie da: kenkasse angesiedelt ist, kann ebenfalls bei den ers- Wie kann ich entscheiden, ob und welcher
Andrea Müller, Annett Zuther, ten Schritten, auch beratend, zur Seite stehen. Und Betreuer eingesetzt wird?
Ilona Zinnow, Tommy Dahms, natürlich begleiten wir Sie als Pflegestützpunkt immer Für den Fall, dass ich nicht mehr selbstständig in der
Veronika Vahrenhorst kostenfrei und neutral. Lage bin, meinen Willen frei zu äußern, ist es ratsam
Aufgabenwahrnehmung er- vorzusorgen: Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht lässt
folgt durch die Volkssolidarität Vor welchen Entscheidungen stehen die Ange- sich im Vorfeld vieles regeln. So eine Vollmacht ist
Landesverband Berlin e.V. hörigen in der Regel? auch ohne Notar gültig. Ein weit verbreiteter Irrtum:
Da ist meistens die Frage: Wie kann es nach der Entlas- Ehepartner haben nicht automatisch die Vorsorgevoll-
sung ins eigene Zuhause weitergehen? Ist eine Pflege macht. Wir geben Vordrucke im Zusammenhang mit
zuhause möglich oder ein Pflegeheim nötig? Es gibt einem Beratungstermin aus.
auch weitere Möglichkeiten, etwa mit der Tagespflege.
Dabei gründet die Entscheidung auch auf der Kosten- Unter www.pflegestuetzpunkteberlin.de finden
frage. Selten reichen die Leistungen der Pflegekasse, Sie unter der Rubrik „Hilfreiches Wissen” Infor-
um die Pflege in vollem Umfang zu schultern. Hier mationsblätter von A-Z zum Thema Pflege.
©Valenty / adobe.stock.com Kleines Pflege-Lexikon:
Entlastungsbetrag: Wer zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf 125 Euro monatlich. Die
Pflegekasse erstattet damit Aufwendungen, die für die Bewältigung des Alltags benö-
tigt werden. Bedingung ist jedoch, dass der Entlastungsbetrag ausschließlich von
einem zugelassenen Anbieter, wie zum Beispiel durch Pflegedienste, abgerechnet
wird. Eine Übersicht aller im Land Berlin anerkannten Angebote finden Sie unter
www.pflegeunterstuetzung-berlin.de unter der Rubrik „Angebote zur Unterstüt-
zung im Alltag“. Der Betrag steht also nicht zur freien Verfügung des Pflegebedürf-
tigen, wenn ihm ein Nachbar oder ein Angehöriger zur Hand geht – etwa beim
Hausputz. Der Helfer kann sich jedoch bei entsprechenden Anbietern (z. B. beim
Malteser Hilfsdienst e. V.) zu einem „qualifizierten Ehrenamtlichen“ kostenlos
weiterbilden lassen und damit eine Vergütung aus dem Entlastungsbetrag
für seine Hilfeleistung erhalten. Ein weiterer Vorteil der Qualifizierung:
der Helfer ist darüber auch unfall- und haftpflichtversichert.
Pflegesachleistung: Der Pflegebedürftige wird zu Hause durch einen
ambulanten Pflegedienst gepflegt. Der Pflegedienst rechnet seine Leistung
(z. B. Unterstützung bei der Körperpflege) direkt mit der Pflegekasse ab
und erhält je nach Pflegegrad des Betroffenen einen festen Geldbetrag,
der „Sachleistung“ genannt wird. Übersteigt der Bedarf an Leistungen für
den Betroffenen diesen festen Geldbetrag, muss der Rest als Eigenanteil
privat übernommen werden.