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Mehr als Schall und Rauch
Wichtige Informationen zum Betrieb der neu installierten Rauchwarnmelder
In allen Bundesländern ist der Einbau von Rauchwarnmeldern mittlerweile Pflicht. Auch die Berliner Bauordnung
gibt die Installation dieser Lebensretter in allen Aufenthaltsräumen der Wohnung vor – mit Ausnahme der Küche
und des Bades. Die WGLi hat in den vergangenen Monaten die letzten ohne Rauchmelder verbliebenen Wohnungen
nachgerüstet. Nun ist der komplette Wohnungsbestand mit den Funk-Rauchwarnmeldern der Firmen Techem bzw.
Kalo ausgestattet.
Was tue ich, wenn der Rauchwarnmelder Alarm schlägt?
Bewahren Sie Ruhe!
((( ALARM )))
Anhaltender, SEHR LAUTER DAUERTON
©ssstocker/adobe.stock.com
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Sie sehen einen offenen Brand oder einen Gibt es eine ungefährliche Rauchquelle,
Schwelbrand? etwa Wasserdampf oder Kochdunst?
Verlassen Sie umgehend Oder konnten Sie den Entstehungsbrand
mit allen Personen die Wohnung! rechtzeitig löschen?
112 RUFEN SIE Prüfen Sie nocheinmal alle Räumlichkeiten
auf ein mögliches Feuer!
DIREKT DIE
FEUERWEHR Ist kein Feuer sichtbar?
Lüften Sie die Räumlichkeiten gut
durch. Prüfen Sie, ob auch ungefähr-
liche Rauchquellen vorhanden sind.
Sobald die Rauchursache beseitigt
ist, springt der Rauchwarnmelder
in den Normalbetrieb.
( ( PIEPTON ) )
INTERVALLTON, weder laut noch dauerhaft
Rufbereitschaft für Rauchwarnmelder 24-Stunden-Hotline:
KALO Techem
Kalorimeta GmbH Techem Energy Services GmbH
01802 / 00 10 18 0800 / 2001264
6 Cent / Anruf aus dem deutschen Festnetz (kostenlos aus allen Netzen)
01806 / 00 10 18 Gibt der Rauchwarnmelder akustische Signale (kein
anhaltender Alarm!) von sich, rufen Sie bitte die angeführte
Max. 60 Cent / Anruf aus dem deutschen Mobilfunknetz Servicenummer des jeweiligen Herstellers an.
20 Cent / Anruf aus dem deutschen Festnetz