Die Satzung einer Genossenschaft ist das "Grundgesetz" dieser in Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen. Hier werden die Struktur, Kompetenzen und Ziele festgelegt.
Die Satzung muss immer schriftlich vorliegen und orientiert sich am Genossenschaftsgesetz und dem BGB.
In der WGLi wurde die Satzung durch die Vertreterversammlung (Auszug aus der Satzung), dem höchsten Organ der Genossenschaft, beschlossen.
Die Vertreter (Auszug aus der Satzung) wurden zuvor von den Mitgliedern, den Eigentümern der Genossenschaft, gewählt.
Der Aufsichtsrat (Auszug aus der Satzung) wird von der Vertreterversammlung gewählt und bestellt in seiner Funktion den Vorstand (Auszug aus der Satzung), der die Geschäfte der Genossenschaft führt.