Wie werde ich Mitglied?
Um einem Nutzungsvertrag mit der WGLi abzuschließen, ist es notwendig, Mitglied in der Genossenschaft zu werden.
Das einmalige Eintrittsgeld ist auf 110 Euro, die Höhe eines Anteils auf
160 Euro festgelegt. Auch ohne Bezug einer Wohnung können Sie Mitglied der Genossenschaft werden – als „unversorgtes Mitglied“. Dafür genügen das Zeichnen von drei Pflichtanteilen und das Eintrittsgeld.
Beim Einzug richten sich die Genossenschaftsanteile nach der Wohnungsgröße.
Pro angefangene 5 qm zeichnet das Mitglied einen Anteil á 160 Euro. Dieses Geld kommt unverzinst auf ein Mitgliedskonto und kann lt. Satzung bei Wohnraumänderung innerhalb der Genossenschaft aufgestockt oder teilgekündigt werden. Bei Kündigung der Mitgliedschaft werden die Genossenschaftsanteile entsprechend der Satzung ausgezahlt. Die Mitgliedschaft ist vererbbar.
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Was sind meine Vorteile als Mitglied?
Eine alte Idee ist jung wie eh und je: Wohnungsgenossenschaften als „dritter Weg“ zwischen Miete und Eigentum – die Risiken des Wohnens auf die breiten Schultern einer starken Gemeinschaft gelegt.
WGLi-Genossenschafts-Vorteile auf einen Blick:
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Wie kann ich Mitglieder werben und was habe ich davon?
Jemand aus Ihrem Verwandten- oder Bekanntenkreis möchte umziehen? Empfehlen Sie uns weiter, und wir bedanken uns bei Ihnen mit einer Werbeprämie.
Die WGLi honoriert die erfolgreiche Werbung eines Mitglieds, das einen Nutzungsvertrag abschließt, wie folgt:
3-Zimmer-Wohnung mit 150,- EUR
4-Zimmer-Wohnung mit 200,- EUR
5-Zimmer-Wohnung mit 250,- EUR.
Um eine Werbeprämie zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich wohnende Mitglieder der WGLi.
2. Das neu geworbene künftige Mitglied darf keinen bestehenden Dauernutzungsvertrag mit der WGLi haben.
3. Der neu geworbene Interessent muss vom Vorstand als Mitglied aufgenommen werden.
4. Die Werbeprämie wird pro neuem Nutzungsvertrag vergeben.
5. Das werbende Mitglied erhält die Werbeprämie nach Eingang der ersten drei vollständigen Monatsmieten des Neumitglieds. Das Recht der WGLiauf Aufrechnung bleibt unberührt.
6. Rückwirkend wird keine Werbeprämie gezahlt.
7. Die Werbeaktion begann am 01. Juli 2007 und läuft bis auf Widerruf.
8. Von der Prämierung ausgeschlossen sind Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie die Mitarbeiter der WGLi und Ehepartner.
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Sie wollen Mitglied werden? Nichts leichter als das!
Schicken Sie uns eine E-Mail an info@wgli.de - es lohnt sich!